Compliance CAT.OP.MPA.160(a)(2) Live Animals in the Cabin

Lebende Tiere in der Kabine, schwerer als 8 kg

Laut EASA AMC2 CAT.OP.MPA.160(a)(2) dürfen Flugbetriebe nur lebende Tiere bis 8kg in der Kabine befördern.
Wir haben eine Vorlage erarbeitet, die es Ihnen ermöglicht, bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eine legale Abweichung von dieser Regelung zu beantragen.
Diese Abweichung wird durch die EASA bestätigt und in der EASA Datenbank hinterlegt.

Seien Sie auf SAFA Checks im Ausland vorbereitet, wenn Sie z.B. Hunde in der Kabine befördern, die schwerer sind als 8 kg.

BE PREPARED FOR SAFA CHECKS!

contact@wingscon.de