Compliance CAT.OP.MPA.160(a)(2) Live Animals in the Cabin
Lebende Tiere in der Kabine, schwerer als 8 kg
Laut EASA AMC2 CAT.OP.MPA.160(a)(2) dürfen Flugbetriebe nur lebende Tiere bis
8kg in der Kabine befördern.
Wir haben eine Vorlage erarbeitet, die es Ihnen
ermöglicht, bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eine legale Abweichung von
dieser Regelung zu beantragen.
Diese Abweichung wird durch die EASA bestätigt
und in der EASA Datenbank hinterlegt.
Seien Sie auf SAFA Checks im Ausland vorbereitet, wenn Sie z.B. Hunde in der Kabine befördern, die schwerer sind als 8 kg.
BE PREPARED FOR SAFA CHECKS!